Gynäkologische Vorsorge, transparent informiert
Die regelmässige gynäkologische Vorsorge ist ein wichtiger Bestandteil der Frauengesundheit. Damit Sie bereits vor Ihrem Termin wissen, wie die Untersuchung abgerechnet wird, haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Kostenübernahme durch die Grundversicherung (KVG)
Die obligatorische Grundversicherung übernimmt die Kosten für die gynäkologische Vorsorgeuntersuchung gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen:
die ersten beiden jährlichen Vorsorgeuntersuchungen,
danach bei unauffälligem Befund alle drei Jahre
sowie jederzeit bei medizinischer Notwendigkeit (z. B. Beschwerden, auffällige Befunde oder erforderliche Kontrollen).
Bitte beachten Sie, dass bei einer Abrechnung über die Grundversicherung Ihre gewählte Franchise sowie der gesetzliche Selbstbehalt anfallen können
Jährliche Vorsorge im Zwischenjahr
Viele Frauen wünschen eine jährliche Vorsorgeuntersuchung – auch in Jahren, in denen die Grundversicherung keine Kosten übernimmt.
In diesem Fall bestehen folgende Möglichkeiten:
Abrechnung über Ihre Zusatzversicherung, sofern diese gynäkologische Vorsorgeleistungen übernimmt.
Private Bezahlung der Konsultation.
Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Termin direkt bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welchem Umfang Ihre Zusatzversicherung die Kosten übernimmt. Die Leistungen unterscheiden sich je nach Versicherungsmodell.
Wichtiger Hinweis zur Abrechnung
Bitte teilen Sie unserem Empfangsteam bereits bei der Anmeldung oder spätestens beim Eintreffen in der Praxis mit, ob Ihre Untersuchung über die Grund- oder Zusatzversicherung abgerechnet werden soll.
Eine nachträgliche Änderung der Rechnungsstellung ist nur mit erheblichem administrativem Aufwand möglich und kann zusätzliche Kosten verursachen.
Zusätzliche Leistungen
Laboruntersuchungen, HPV-Tests, Ultraschalluntersuchungen oder weitere diagnostische Massnahmen werden von der Grundversicherung nur übernommen, wenn eine medizinische Indikation besteht.
Leistungen auf ausdrücklichen Wunsch der Patientin – beispielsweise erweiterte Vorsorgeuntersuchungen oder Wunschtests – gelten in der Regel als Selbstzahlerleistungen oder können gegebenenfalls über eine Zusatzversicherung abgerechnet werden. Selbstverständlich informieren wir Sie vor der Durchführung über allfällige Kosten.
Ein Termin, ein Anliegen
Laboruntersuchungen, HPV-Tests, Ultraschalluntersuchungen oder weitere diagnostische Massnahmen werden von der Grundversicherung nur übernommen, wenn eine medizinische Indikation besteht.
Leistungen auf ausdrücklichen Wunsch der Patientin – beispielsweise erweiterte Vorsorgeuntersuchungen oder Wunschtests – gelten in der Regel als Selbstzahlerleistungen oder können gegebenenfalls über eine Zusatzversicherung abgerechnet werden. Selbstverständlich informieren wir Sie vor der Durchführung über allfällige Kosten.
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da
Unser Praxisteam berät Sie gerne bei Fragen zur Terminplanung oder zur Abrechnung. Bei Unklarheiten bezüglich Ihrer Versicherungsleistungen empfehlen wir Ihnen, sich direkt an Ihre Krankenkasse zu wenden.


